Mit einer einheitlichen Berufsausbildung lassen sich
eine Fülle von Humanisierungszielen umsetzen.
Die Ansatzpunkte liegen im Erlernen des Umgangs mit
schweren Lasten; die notwendigen Arbeitsabläufe können
eingeübt werden und verringern dadurch die gesundheitlichen
Risiken, wie Unfallgefährdung und vorzeitigen körperlichen
Verschleiß.
Die Zusammenhänge zwischen den eigenen
Tätigkeiten im Arbeitsvollzug und dem Verhalten der
Arbeitsgegenstände können vermittelt werden. Hierdurch werden
die psychischen Belastungen, zum Beispiel durch mangelnde
Überschaubarkeit der ablaufenden Prozesse, verringert.
Nicht zuletzt wird der individuelle Marktwert auf dem
Arbeitsmarkt durch eine qualifizierende Berufsausbildung
erhöht und führt für den Festmacher zu einer
größeren Mobilität am Arbeitsmarkt.
Die Tätigkeit der Festmacher setzt bestimmte
berufliche Fähigkeiten (Qualifikationen) voraus. Dies wird u.a.
daran deutlich, dass in Bremen und Bremerhaven die Voraussetzung zur
Einstellung als Festmacher ein Schifffahrtspatent oder eine
mehrjährige Berufserfahrung als Seemann ist. Trotzdem wird die
Tätigkeit des Festmachers als Hilfsarbeit eingestuft.
Die Festmacher unterstützen die Schiffsleitungen
bei allen Manövern im Hafen, die unmittelbar mit dem sicheren
Vertäuen und Verholen der Schiffe an Hafen- und Schleusenanlagen
verbunden sind. Nur die sichere und fehlerfreie Vertäuung
garantiert den schnellen und präzisen Güterumschlag.
Durch den zunehmenden Einsatz neuer Umschlags- und
Seeschiffstechnologien gewinnen die Aufgaben der Festmacher
schlagartig an Bedeutung.
Die Seeschiffe der neuen Generation werden mit
DV-gestützten Steuerungstechnologien ausgerüstet; die
Qualifikation des nautischen Spezialisten der Seefahrt, des Matrosen,
verliert dadurch zunehmend an Bedeutung. Das seemännische Personal
wird zugunsten des nichtnautischen Personals (z.B. Schiffsmechaniker)
reduziert.
Für Hafenmanöver reicht die notwendige
Qualifikation des in erster Linie technischen Schiffspersonals auf den
"Schiffen der Zukunft" nicht aus; deswegen wird, z.B. in Le Havre, in
den Häfen stationiertes nautisches Personal angefordert
(Festmacher als Seeschiffsassistenten).
Landseitig betreuen die Festmacher das einlaufende
Seeschiff, um es sicher und schnell am richtigen Liegeplatz zu
vertäuen.
Um unterschiedliche bordseitige Mooring-Systeme, aber
auch hafenbauliche Besonderheiten handhaben zu können,
verfügt der Festmacher über eine Fülle von Techniken,
Einrichtungen und Kenntnissen, die ihm seine Arbeit erleichtern.
Das können technische Einrichtungen sein, wie z.B.
mobile Mooring-Winden und Festmacherboote.
Von besonderer Bedeutung ist die informatorische
Verarbeitung der für die Festmacher relevanten Daten über
Schiffsbewegungen (Ankünfte und Abfahrten), Liegeplätze,
Schiffsgrößen und bordseitiges Mooring- und Leinen-Equipment
etc.
Nur mit einer genauen Kenntnis all dieser Faktoren ist
der Personaleinteiler in der Lage, den Festmachereinsatz genau zu
planen: Anzahl der Festmacher für den Festmachvorgang, zeitlicher
Aufwand für einen Festmachvorgang, mit welchem Gerät ist der
Festmachvorgang zu bewerkstelligen (Boot, Mooringfahrzeuge etc.).
Bisher wird die Verarbeitung von für die Festmacher
relevanten Daten nur in Ausnahmefällen mittels EDV vorgenommen.
Das gilt für alle im EG-Raum tätigen
Festmachergesellschaften. Da die Festmacheraufgaben als eine wichtige
Schnittstelle innerhalb der Gütertransportkette See/Land bisher
nicht wahrgenommen wurden, ist in allen bisherigen logistischen
Problemlösungen, die die Hafenaufgaben betreffen, die
Festmacherfunktion nicht berücksichtigt.
Im Rahmen des vorliegenden Forschungsvorhabens wurden
die entsprechenden Schnittstellen definiert, um eine Verknüpfung
der relevanten Daten- und Informationsflüsse für/zu alle(n)
Beteiligten in der Hafenwirtschaft und Hafenadministration zu
gewährleisten.
Der Einsatz von Datenverarbeitungstechnologien im
Festmacherbereich ist jedoch nur dann optimal, wenn die Beteiligten mit
dieser Technologie auch umgehen und sie für die Zukunft sinnvoll
einsetzen können.
Hier setzt der erweiterte Qualifikationsansatz für
die Festmacher an. Die unterschiedlichen Kenntnisse und
Fähigkeiten, die für einen Festmachvorgang notwendig sind,
müssen mit den Möglichkeiten des
DV-Unterstützungssystems verknüpft werden. Die Festmacher
müssen dieses System anwenden können.
Das Berufsbild eines Festmachers sollte umfassen
Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse im seemännischen
Bereich, im handwerklichen Bereich (Umgang mit Leinengeschirren und
Gerät) und im Bereich des Umgangs mit moderner Technologie (EDV).
Derzeitig sind die Qualifikationsanforderungen, die an
Festmacher gestellt werden, in den europäischen Häfen sehr
unterschiedlich. Auch die Qualifikationsmöglichkeiten für
Festmacher sind europaweit nicht einheitlich. Während in den
Häfen der Bundesrepublik Deutschland die Festmacher als
Hilfsarbeiter betrachtet werden und keine Aufstiegschancen haben,
können sich die Festmacher in Antwerpen zum Hafenlotsen
qualifizieren, was unter gesundheitlichen Aspekten gerade für
ältere Festmacher von enormer Bedeutung ist.
Die einzige Qualifikationsanforderung, die in allen
europäischen Seehäfen für die Beschäftigung als
Festmacher verbindlich ist, ist die Fahrerlaubnis zum Fahren eines PKW.
Das Erste-Hilfe-Zertifikat und ein Brandschutzschein werden nur in
Bremen und Bremerhaven gefordert. Den Bootsführerschein
benötigen die Festmacher in den Häfen Bremen, Bremerhaven,
Antwerpen und Rotterdam. Eine kurze betriebsexterne theoretische
Ausbildung in einer staatlich anerkannten Seefahrtschule (nautisches
Grundwissen etc.) wird nur in den Häfen Le Havre und
Dünkirchen durchgeführt. In Antwerpen und Rotterdam erhalten
die angehenden Festmacher neben der betrieblichen Ausbildung in einer
betriebseigenen Schule eine begleitende theoretische Ausbildung. Eine
an den Anforderungen der Seeschiffsassistenz orientierte
seemännische Ausbildung wird in Rouen, Le Havre, Dünkirchen,
Bremen und Bremerhaven gefordert.
Vor dem beschriebenen Hintergrund wird eine Ausbildung
von Festmachern zu Seeschiffsassistenten in doppelter Weise wichtig.
Neben den Schlepperbesatzung und den Revier- bzw.
Hafenlotsen verbleiben nur noch die Festmacher als nautisch
qualifiziertes Personal im Seehafen. Bei zunehmenden Bedarf an
Schiffsmechanikern als seegehendes Personal und - wie beschrieben -
einer weitestgehenden Automatisierung der Seeschiffe (geringe
Personalstärke), werden Seeschiffe in der Zukunft kaum mehr in der
Lage sein, die Liegeplätze in ihren Zielhäfen in einem
vertretbaren Zeitaufwand sicher zu erreichen.
Um seine Konkurrenzfähigkeit zu sichern, muss jeder
Seehafen deshalb langfristig Sorge tragen, dass im Hafen vorzuhaltende
supplementary crews die Assistenz der Seeschiffe sichern.
Mittelfristig bedeutet das für die Administration
der Seehäfen, dass sie entsprechende Qualifikationen vorhalten
müssen.
Diese Qualifikationen können die Festmacherbetriebe
zur Verfügung stellen. Bereits jetzt werden - wie oben beschrieben
- in den Häfen Le Havre, Dünkirchen, Antwerpen und Rotterdam
innerbetriebliche Ausbildungen durchgeführt, ohne dass ein
entsprechendes Berufsbild existiert.
Zur ökonomischen Sicherung der Festmacherbetriebe
erscheint es demnach mittelfristig notwendig, einen geeigneten und
europaweit einheitlichen Ausbildungsgang zu entwickeln und umzusetzen.
Das Forschungsziel, das von der European Boatmen´s
Association (EBA), angestrebt wird, ist die Schaffung eines
einheitlichen europaweiten Ausbildungsgangs für Festmacher, der
neben den traditionellen Festmacheraufgaben den Umgang mit modernen
Technologien einschließt.
Im folgenden Abschnitt wird die Skizze eines europaweit
einheitlichen Berufsbildes für Festmacher vorgestellt.
Berufsbildelemente zur Berufsausbildung des
Festmachers im Bereich der Seeschiffsassistenz in Seehäfen und
-schleusenAufgaben:
Die Aufgaben des Festmachers bestehen:
- im Festmachen der in den Seehäfen ankommenden Schiffe (an der Kaje von Land aus, vom Strom/Wasser aus mit Booten, im Strom/Wasser an Dalben, vom Schiff aus in Ergänzung des seemännischen Schiffspersonals auf dem festzumachenden Schiff);
- im Festmachen und Schleusen von Schiffen in Seeschleusen;
- in der Überwachung der Leinen der festgemachten Schiffe (bei Gezeitenwechsel, Sturm etc.);
- im Verholen von Schiffen;
- im Losmachen von ablegenden Schiffen;
- in Supervising-Aufgaben (Verkehrslenkung, -überwachung)
- in Service-Leistungen für Reeder/Schiffsmakler (Telefonanschlüsse etc.);
- in der Arbeitseinteilung der Festmacher bei angemeldeten Schiffen, die fest- bzw. losgemacht werden sollen.
Tätigkeiten:
Allgemeine Tätigkeitsmerkmale:
Ein Teil der anfallenden Arbeiten hat
seemännisch-handwerklich-technischen Charakter und ist je nach
Schiffstyp, Hafen- bzw. Schleusenanlage und den vorhandenen technischen
Hilfsmitteln (auf dem Schiff, an der Kaje, Schleuse oder im Wasser)
unterschiedlich. Dies betrifft den Bereich des Festmachens,
Überwachens und Losmachens von Schiffen.
In der Regel wird diese Arbeit in der Gruppe verrichtet, wobei Teamwork
und ein umfassender Überblick über die jeweilige
Arbeitssituation wichtig sind, um mögliche Gefahrenquellen
frühzeitig zu erkennen und um gegensteuern zu können.
Der körperliche Anteil der Arbeit überwiegt, auch wenn es
technische Hilfsmittel gibt, die die Arbeit erleichtern.
Diese Arbeit findet überwiegend im Freien statt.
Ein anderer Teil der Arbeiten des Festmachers hat informatorisch-
organisatorischen Charakter und ist je nach Aufgabengebiet
unterschiedlich. Dies ist der Bereich der Arbeitsorganisation, des
Supervising und der Service-Leistungen. In der Regel wird diese Arbeit
einzeln verrichtet, wobei Organisationstalent, Umgang mit moderner
Technologie (EDV, Datenverarbeitungskenntnisse),
Kooperationsbereitschaft und Flexibilität wichtig sind.
Die vielseitigen Anforderungen lassen sich in fünf Hauptbereiche
zusammenfassen:
Beim Festmachvorgang ist es die Aufgabe des Festmachers, vom Schiff aus
als Ergänzung der Schiffsbesatzung, vom Land oder vom Wasser aus
das jeweilige Schiff schnell und sicher an der Kaje, den Dalben oder
der Schleuse festzumachen, beim festgemachten Schiff die Leinen zu
überwachen und beim Ablegen eines Schiffes die Leinen loszumachen.
Dabei muss er alle Faktoren, die den Vorgang bestimmen - die
vorhandenen Festmachgeräte und -einrichtungen an Bord, an Land und
Wasser; Wind, Wasser und Schiffsbewegung; Einsatz- und Aufgabenbereich
der mit ihm zusammenarbeitenden Festmacher - kennen, erkennen und
berücksichtigen, um die bestmögliche Art des Festmachens
für das jeweilige Schiff zu gewährleisten.
Zu den seemännischen Handarbeiten gehören der Umgang mit
Natur- bzw. Kunstfasertauwerk und Drähten und deren Pflege, sowie
die Kenntnis über deren Verhalten im Wasser und bei extrem
niedrigen Außentemperaturen.
Beim Supervising, der Verkehrslenkung und -überwachung, kommt es
z.B. darauf an, am Bildschirm über Funk die einlaufenden Schiffe
zu den entsprechenden Liegeplätzen hin, losgemachte Schiffe aus
dem Hafen hinauszugeleiten, sowie das Verholen von festgemachten
Schiffen zu überwachen. An der Seeschleuse ist es die Aufgabe, zu
bestimmen und zu überwachen, in welcher Reihenfolge die Schiffe
geschleust werden, ob zusammen oder ggfs. aus Sicherheitsgründen
alleine.
Zu den Serviceleistungen, die der Festmacher erbringt, gehören
z.B. das Anlegen von Gangways, das Legen der Telefonleitungen zum
festgemachten Schiff, oder das Informieren des Reeders/Maklers
über die Ankunft des Schiffes.
Bei der Arbeitsorganisation laufen alle Informationen zusammen: die
gemeldete Schiffsankunft, die vorhandene Festmachausrüstung, die
Belegung der Hafen- oder Schleusenanlage, Wünsche der
Schiffsbesatzung, des Reeders oder des Maklers und die Anzahl der
anwesenden Festmacher bzw. der gerade mit einem Festmachvorgang
Beschäftigten. Hier geht es darum, alle diese Informationen so
auszuwerten, dass ein optimaler Arbeitsablauf gewährleistet ist.
Ausbildung und Weiterbildung
Ausbildungsvoraussetzungen
Bildungsvoraussetzungen
Hauptschulabschluss oder mittlere Reife
Sonstige Voraussetzungen
A. Physische Leistungsvoraussetzungen
- Körperkraft
- Körperliche Ausdauer
- Körperliche Gewandtheit
- Wetterfestigkeit
- Standhalten gegenüber Umgebungseinflüssen
- Schwindelfreiheit
- Geschicklichkeit
- gutes Sehvermögen
- gutes Hörvermögen
- Seefestigkeit
- Schwimmkenntnisse
B. Menschliche Voraussetzungen
- Zuverlässigkeit
C. Seediensttauglichkeit
Ausbildung
Dauer der Ausbildung
Regelausbildungsdauer von drei Jahren.
Bewerber mit Matrosenbrief, Facharbeiter-/Gesellenbrief,
Fach-Schulreife oder Fachhochschulreife 2 Jahre.
Seefahrtzeiten im Deckdienst auf Einheiten der Bundesmarine, auf in See
eingesetzten Behördenfahrzeugen, auf Fahrzeugen der Großen
und Kleinen Hochseefischerei und der Binnenschifffahrt können ganz
oder teilweise angerechnet werden.
Inhalte der Ausbildung
Während der Ausbildung sollen mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden:
A. Schifffahrtskunde (Nautik/Navigation):
- Steuern des Schiffes
- Übermittlung der Kommandos und Anweisungen
- Erkennen und Melden der verschiedenen Schiffstypen
- Kenntnisse in der Meeres- und Wetterkunde
- Grundkenntnisse des Signalwesens
- Bedienen der Anker-, Schlepp- und Festmachergeschirre
B. Technik/Schifffahrtstechnik:
- Pflegen und Instandhalten der Festmacherboote, der sich auf den Booten befindlichen Geräte und Maschinen, Pflegen und Instandhalten der Geräte und Maschinen für den Festmachvorgang
- Grundkenntnisse des Aufbaus und der Wirkungsweise von Schiffsmaschinen
- Grundkenntnisse des Aufbaus und der Wirkungsweise von Geräten und Maschinen für den Festmachvorgang
C. Sicherung und Sicherheit/Schiffssicherung:
- Arbeitsschutz und Unfallverhütung
- Bedienung der Landgangsverbindungen
- Fertigkeiten des Rettungsboot- und Feuerschutzdienstes
D. Geographische Kenntnisse:
- See- und Küstenkenntnisse
- Umfassende Kenntnisse des Hafens bzw. der Schleuse, deren Funktionen, Anlagen und Festmachvorrichtungen
- Kenntnis der wichtigsten europäischen Häfen und ihrer Anlagen
- Kenntnis der wichtigsten europäischen Seeschleusen und ihrer Anlagen
E. EDV/Datenverarbeitungskenntnisse:
- Kenntnisse der Hardware
- Kenntnisse der Informationsunterstützungssysteme
- Kenntnisse der Dispositionsunterstützungssysteme
F. Arbeitsrecht und Schifffahrtsrecht:
Grundkenntnisse der berufsbezogenen Gesetze und der wichtigsten
arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften und Bestimmungen
Die folgende Übersicht zeigt die innerhalb der einzelnen
Ausbildungsteile zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse.
A. Schifffahrtskunde
a. Steuern des Schiffes:
- Kenntnisse der verschiedenen Steuer- und Ruderanlagen
- Grundkenntnisse der Seestraßenordnung
- Ablesen und Bedienung nautischer und technischer Mess- und Anzeigegeräte
- Grundkenntnisse der internationalen Betonnungs- und Befeuerungssysteme
- Grundkenntnisse der terrestrischen Navigation
- Steuern des Schiffes nach Kompass, Landmarken und Seezeichen
b. Übermitteln der Kommandos und Anweisungen:
- Kenntnis der Kommandos und Anweisungen für Ruder und Maschine
- Kenntnis der Kommandos und Anweisungen bei Ruder- und Schlepp, Los- und Festmachmanövern
- Übermitteln von Kommandos und Anweisungen mündlich oder durch technische Einrichtungen
c. Erkennen und Melden der verschiedenen Schiffstypen:
- Erkennen und Melden von verschiednen Schiffen nach Typ, Größe und Lage
- Kenntnis der wichtigsten Schiffstypen nach Baumaterial Konstruktionsgrundzügen, Größen und Vermessung, Einsatzgebiet und Verwendung, Antrieb, Einrichtung und Besetzung
d. Kenntnisse der Meeres- und Wetterkunde:
- Kenntnisse des Ablesens und Bedienens meteorologischer Mess- und Anzeigegeräte
- Grundkenntnisse der Meeres- und Wetterkunde
e. Grundkenntnisse des Signalwesens:
- Grundkenntnisse des Lichtmorsens
- Grundkenntnisse des optischen Signalverfahrens
- Grundkenntnisse des internationalen Signalbuches
- Grundkenntnisse des Flaggen- und Signalverkehrs
f. Bedienen der Anker-, Schlepp- und Festmachergeschirre:
- Kenntnis der verschiedenen Anker-, Festmacher- und Schleppgeschirre
- Kenntnis einfacher Verfahren zur Ermittlung und Kontrolle von Ankerpositionen
- Bedienen der verschiedenen Anker-, Festmacher- und Schleppgeschirre
B. Technik / Schifffahrtstechnik
a. Pflegen und Instandhalten der Festmacherboote, der sich auf den Booten befindlichen Geräte und Maschinen und der Geräte und Maschinen für den Festmachvorgang:
- Arbeiten mit Tauwerk und Drahtseilen
- Kenntnisse der Pflege der Festmacherboote
- Kenntnisse der hauptsächlichen Eigenschaften metallischer, organischer und synthetischer Werkstoffe
- Grundkenntnisse der Ursachen und Auswirkungen von Korrosion, Fäulnis und Verfall metallischer, organischer und synthetischer Werkstoffe
- Grundkenntnisse der Zusammensetzung und Wirkungsweise von Farben und Anstrichen
- Arbeiten mit organischen und synthetischen Werkstoffen zur Verhinderung und Beseitigung von Korrosion, Fäulnis und Verfall des Schiffes, seiner Einrichtungen und Teile sowie der Geräte und Maschinen an Land und Wasser
b. Grundkenntnisse des Aufbaus und der Wirkungsweise von Schiffsmaschinen:
- Aufbau und Wirkungsweise von Antriebs- und Hilfsmaschinen sowie elektrischen Antrieben von Schiffen/von Festmacherbooten
c. Grundkenntnisse des Aufbaus und der Wirkungsweise von Maschinen für den Festmachvorgang:
- Aufbau und Wirkungsweise von Antriebs- und Hilfsmaschinen für den Festmachvorgang
C. Sicherung und Sicherheit/Schiffssicherung
a. Arbeitsschutz und Unfallverhütung:
- Kenntnis der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften in Gesetzen und Verordnungen
- Kenntnis der einschlägigen Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblätter
- Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
b. Bedienung der Landgangsverbindungen:
- Grundkenntnisse der Funktion der Gangway, des Landgangs, der Lotsentreppe und der Lotsenleiter
- Aus- und Einbringen der Gangway, des Landgangs und der Lotsenleiter
c. Fertigkeiten des Rettungsboot- und Feuerschutzdienstes:
- Kenntnisse der Sicherheitskontrolle
- Grundkenntnisse der Lecksicherung
- Bedienung der Rettungsboote und Feuerschutzeinrichtungen
D. Geographische Kenntnisse
a. See- und Küstenkenntnisse:
- Grundkenntnisse der europäischen Küsten und der See
- Grundkenntnisse der Strömungsverhältnisse und Untiefen
b. Umfassende Kenntnisse des Hafens bzw. der Schleuse, deren Funktionen, Anlagen und Festmachvorrichtungen:
- Kenntnisse des Hafens/der Seeschleuse, deren Funktionen und Anlagen
- Kenntnisse über die Strömungsverhältnisse und die Untiefen im Hafen bzw. in der Seeschleuse
- Kenntnisse der Kaianlagen, der Be- und Entladevorrichtungen, sowie sonstigen Vorrichtungen
- Kenntnisse über die Arbeitsbereiche, -plätze und -umgebung der Festmacher, deren Festmachvorrichtungen und sonstigen Vorrichtungen, die die Arbeitsbedingungen der Festmacher beeinflussen
c. Kenntnis der wichtigsten europäischen Häfen und ihrer Anlagen:
- Grundkenntnisse über die wichtigsten europäischen Häfen
- Grundkenntnisse über die Hafenanlagen, Besonderheiten und Festmachmöglichkeiten der wichtigsten europäischen Häfen
- Grundkenntnisse über die Strömungsverhältnisse und Untiefen in den wichtigsten europäischen Häfen
d. Kenntnis der wichtigsten europäischen Seeschleusen und ihrer Anlagen:
- Grundkenntnisse über die wichtigsten Seeschleusen, deren jeweilige Ausmaße, Höhenunterschiede und Besonderheiten
- Grundkenntnisse über die Strömungsverhältnisse in der Seeschleuse während der Schleusung
- Grundkenntnisse über die Strömungsverhältnisse vor und hinter der Seeschleuse während eines Schleusungsvorgangs
E. EDV/Datenverarbeitungssysteme
a. Kenntnisse der Hardware:
- Grundkenntnisse der Hardware
- Bedienen der Hardware
b. Kenntnisse der Informationsunterstützungssysteme:
- Kenntnisse der Programme und ihrer Möglichkeiten
- Arbeiten mit einem Informationsunterstützungssystem
a. Kenntnisse der Hardware:
- Grundkenntnisse der Hardware
- Bedienen der Hardware
c. Kenntnisse der Dispositionsunterstützungssysteme:
- Kenntnisse der Programme und ihrer Möglichkeiten
- Arbeiten mit einem Dispositionsunterstützungssystem
F. Arbeitsrecht und Schifffahrtsrecht
Grundkenntnisse der berufsbezogenen Gesetze und der wichtigsten arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften und Bestimmungen:
- Seemannsgesetz
- Tarifverträge
- Festmacherausbildungsverordnung
- Arbeitsrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Pass- und Zollbestimmungen
Nachweise und Prüfungen
A. Nachweise:
- Führerschein der Klassen 2 oder 3
- Bootsführerschein
- Schiffspatent Kleine Fahrt
- Nautikerpatent A1
- Sprechfunkschein
- Erste Hilfe-Zertifikat
- Rettungsboot- und Feuerschutzschein
B. Prüfungen