Skizze eines europaweit einheitlichen Berufsbildes für Festmacher (Seeschiffsassistent)

Mit einer einheitlichen Berufsausbildung lassen sich eine Fülle von Humanisierungszielen umsetzen.

Die Ansatzpunkte liegen im Erlernen des Umgangs mit schweren Lasten; die notwendigen Arbeitsabläufe können eingeübt werden und verringern dadurch die gesundheitlichen Risiken, wie Unfallgefährdung und vorzeitigen körperlichen Verschleiß.

Die Zusammenhänge zwischen den eigenen Tätigkeiten im Arbeitsvollzug und dem Verhalten der Arbeitsgegenstände können vermittelt werden. Hierdurch werden die psychischen Belastungen, zum Beispiel durch mangelnde Überschaubarkeit der ablaufenden Prozesse, verringert.

Nicht zuletzt wird der individuelle Marktwert auf dem Arbeits­markt durch eine qualifizierende Berufsausbildung erhöht und führt für den Festmacher zu einer größeren Mobilität am Arbeitsmarkt.

Die Tätigkeit der Festmacher setzt bestimmte berufliche Fähigkeiten (Qualifikationen) voraus. Dies wird u.a. daran deutlich, dass in Bremen und Bremerhaven die Voraussetzung zur Einstellung als Festmacher ein Schifffahrtspatent oder eine mehrjährige Berufserfahrung als Seemann ist. Trotzdem wird die Tätigkeit des Festmachers als Hilfsarbeit eingestuft.

Die Festmacher unterstützen die Schiffsleitungen bei allen Manövern im Hafen, die unmittelbar mit dem sicheren Vertäuen und Verholen der Schiffe an Hafen- und Schleusenanlagen verbunden sind. Nur die sichere und fehlerfreie Vertäuung garantiert den schnellen und präzisen Güterumschlag.

Durch den zunehmenden Einsatz neuer Umschlags- und Seeschiffs­technologien gewinnen die Aufgaben der Festmacher schlagartig an Bedeutung.

Die Seeschiffe der neuen Generation werden mit DV-gestützten Steuerungstechnologien ausgerüstet; die Qualifikation des nautischen Spezialisten der Seefahrt, des Matrosen, verliert dadurch zunehmend an Bedeutung. Das seemännische Personal wird zugunsten des nichtnautischen Personals (z.B. Schiffsmechaniker) reduziert.

Für Hafenmanöver reicht die notwendige Qualifikation des in erster Linie technischen Schiffspersonals auf den "Schiffen der Zukunft" nicht aus; deswegen wird, z.B. in Le Havre, in den Häfen stationiertes nautisches Personal angefordert (Festmacher als Seeschiffsassistenten).

Landseitig betreuen die Festmacher das einlaufende Seeschiff, um es sicher und schnell am richtigen Liegeplatz zu vertäuen.

Um unterschiedliche bordseitige Mooring-Systeme, aber auch hafenbauliche Besonderheiten handhaben zu können, verfügt der Festmacher über eine Fülle von Techniken, Einrichtungen und Kenntnissen, die ihm seine Arbeit erleichtern.

Das können technische Einrichtungen sein, wie z.B. mobile Mooring-Winden und Festmacherboote.

Von besonderer Bedeutung ist die informatorische Verarbeitung der für die Festmacher relevanten Daten über Schiffsbewegungen (Ankünfte und Abfahrten), Liegeplätze, Schiffsgrößen und bordseitiges Mooring- und Leinen-Equipment etc.

Nur mit einer genauen Kenntnis all dieser Faktoren ist der Personaleinteiler in der Lage, den Festmachereinsatz genau zu planen: Anzahl der Festmacher für den Festmachvorgang, zeitlicher Aufwand für einen Festmachvorgang, mit welchem Gerät ist der Festmachvorgang zu bewerkstelligen (Boot, Mooringfahrzeuge etc.).

Bisher wird die Verarbeitung von für die Festmacher relevanten Daten nur in Ausnahmefällen mittels EDV vorgenommen. Das gilt für alle im EG-Raum tätigen Festmachergesellschaften. Da die Festmacheraufgaben als eine wichtige Schnittstelle innerhalb der Gütertransportkette See/Land bisher nicht wahrgenommen wurden, ist in allen bisherigen logistischen Problemlösungen, die die Hafenaufgaben betreffen, die Festmacherfunktion nicht berücksichtigt.

Im Rahmen des vorliegenden Forschungsvorhabens wurden die entsprechenden Schnittstellen definiert, um eine Verknüpfung der relevanten Daten- und Informationsflüsse für/zu alle(n) Beteiligten in der Hafenwirtschaft und Hafenadministration zu gewährleisten.

Der Einsatz von Datenverarbeitungstechnologien im Festmacherbereich ist jedoch nur dann optimal, wenn die Beteiligten mit dieser Technologie auch umgehen und sie für die Zukunft sinnvoll einsetzen können.

Hier setzt der erweiterte Qualifikationsansatz für die Festmacher an. Die unterschiedlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für einen Festmachvorgang notwendig sind, müssen mit den Möglichkeiten des DV-Unterstützungssystems verknüpft werden. Die Festmacher müssen dieses System anwenden können.

Das Berufsbild eines Festmachers sollte umfassen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse im seemännischen Bereich, im handwerklichen Bereich (Umgang mit Leinengeschirren und Gerät) und im Bereich des Umgangs mit moderner Technologie (EDV).

Derzeitig sind die Qualifikationsanforderungen, die an Festmacher gestellt werden, in den europäischen Häfen sehr unterschiedlich. Auch die Qualifikationsmöglichkeiten für Festmacher sind europaweit nicht einheitlich. Während in den Häfen der Bundesrepublik Deutschland die Festmacher als Hilfsarbeiter betrachtet werden und keine Aufstiegschancen haben, können sich die Festmacher in Antwerpen zum Hafenlotsen qualifizieren, was unter gesundheitlichen Aspekten gerade für ältere Festmacher von enormer Bedeutung ist.

Die einzige Qualifikationsanforderung, die in allen europäischen Seehäfen für die Beschäftigung als Festmacher verbindlich ist, ist die Fahrerlaubnis zum Fahren eines PKW. Das Erste-Hilfe-Zertifikat und ein Brandschutzschein werden nur in Bremen und Bremerhaven gefordert. Den Bootsführerschein benötigen die Festmacher in den Häfen Bremen, Bremerhaven, Antwerpen und Rotterdam. Eine kurze betriebsexterne theoretische Ausbildung in einer staatlich anerkannten Seefahrtschule (nautisches Grundwissen etc.) wird nur in den Häfen Le Havre und Dünkirchen durchgeführt. In Antwerpen und Rotterdam erhalten die angehenden Festmacher neben der betrieblichen Ausbildung in einer betriebseigenen Schule eine begleitende theoretische Ausbildung. Eine an den Anforderungen der Seeschiffsassistenz orientierte seemännische Ausbildung wird in Rouen, Le Havre, Dünkirchen, Bremen und Bremerhaven gefordert.

Vor dem beschriebenen Hintergrund wird eine Ausbildung von Festmachern zu Seeschiffsassistenten in doppelter Weise wichtig.

Neben den Schlepperbesatzung und den Revier- bzw. Hafenlotsen verbleiben nur noch die Festmacher als nautisch qualifiziertes Personal im Seehafen. Bei zunehmenden Bedarf an Schiffsmechanikern als seegehendes Personal und - wie beschrieben - einer weitestgehenden Automatisierung der Seeschiffe (geringe Personalstärke), werden Seeschiffe in der Zukunft kaum mehr in der Lage sein, die Liegeplätze in ihren Zielhäfen in einem vertretbaren Zeitaufwand sicher zu erreichen.

Um seine Konkurrenzfähigkeit zu sichern, muss jeder Seehafen deshalb langfristig Sorge tragen, dass im Hafen vorzuhaltende supplementary crews die Assistenz der Seeschiffe sichern.

Mittelfristig bedeutet das für die Administration der Seehäfen, dass sie entsprechende Qualifikationen vorhalten müssen.

Diese Qualifikationen können die Festmacherbetriebe zur Verfügung stellen. Bereits jetzt werden - wie oben beschrieben - in den Häfen Le Havre, Dünkirchen, Antwerpen und Rotterdam innerbetriebliche Ausbildungen durchgeführt, ohne dass ein entsprechendes Berufsbild existiert.

Zur ökonomischen Sicherung der Festmacherbetriebe erscheint es demnach mittelfristig notwendig, einen geeigneten und europaweit einheitlichen Ausbildungsgang zu entwickeln und umzusetzen.

Das Forschungsziel, das von der European Boatmen´s Association (EBA), angestrebt wird, ist die Schaffung eines einheitlichen europaweiten Ausbildungsgangs für Festmacher, der neben den traditionellen Festmacheraufgaben den Umgang mit modernen Technologien einschließt.

Im folgenden Abschnitt wird die Skizze eines europaweit einheitlichen Berufsbildes für Festmacher vorgestellt.

Berufsbildelemente zur Berufsausbildung des Festmachers im Bereich der Seeschiffsassistenz in Seehäfen und -schleusenAufgaben:

Die Aufgaben des Festmachers bestehen:

  • im Festmachen der in den Seehäfen ankommenden Schiffe (an der Kaje von Land aus, vom Strom/Wasser aus mit Booten, im Strom/Wasser an Dalben, vom Schiff aus in Ergänzung des seemännischen Schiffspersonals auf dem festzumachenden Schiff);
  • im Festmachen und Schleusen von Schiffen in Seeschleusen;
  • in der Überwachung der Leinen der festgemachten Schiffe (bei Gezeitenwechsel, Sturm etc.);
  • im Verholen von Schiffen;
  • im Losmachen von ablegenden Schiffen;
  • in Supervising-Aufgaben (Verkehrslenkung, -überwachung)
  • in Service-Leistungen für Reeder/Schiffsmakler (Telefonanschlüsse etc.);
  • in der Arbeitseinteilung der Festmacher bei angemeldeten Schiffen, die fest- bzw. losgemacht werden sollen.

Tätigkeiten:

Allgemeine Tätigkeitsmerkmale:
Ein Teil der anfallenden Arbeiten hat seemännisch-handwerklich-technischen Charakter und ist je nach Schiffstyp, Hafen- bzw. Schleusenanlage und den vorhandenen technischen Hilfsmitteln (auf dem Schiff, an der Kaje, Schleuse oder im Wasser) unterschiedlich. Dies betrifft den Bereich des Festmachens, Überwachens und Losmachens von Schiffen.
In der Regel wird diese Arbeit in der Gruppe verrichtet, wobei Teamwork und ein umfassender Überblick über die jeweilige Arbeitssituation wichtig sind, um mögliche Gefahrenquellen frühzeitig zu erkennen und um gegensteuern zu können.
Der körperliche Anteil der Arbeit überwiegt, auch wenn es technische Hilfsmittel gibt, die die Arbeit erleichtern.

Diese Arbeit findet überwiegend im Freien statt.

Ein anderer Teil der Arbeiten des Festmachers hat informatorisch- organisatorischen Charakter und ist je nach Aufgabengebiet unterschiedlich. Dies ist der Bereich der Arbeitsorganisation, des Supervising und der Service-Leistungen. In der Regel wird diese Arbeit einzeln verrichtet, wobei Organisationstalent, Umgang mit moderner Technologie (EDV, Datenverarbeitungskenntnisse), Kooperationsbereitschaft und Flexibilität wichtig sind.

Die vielseitigen Anforderungen lassen sich in fünf Hauptbereiche zusammenfassen:

Beim Festmachvorgang ist es die Aufgabe des Festmachers, vom Schiff aus als Ergänzung der Schiffsbesatzung, vom Land oder vom Wasser aus das jeweilige Schiff schnell und sicher an der Kaje, den Dalben oder der Schleuse festzumachen, beim festgemachten Schiff die Leinen zu überwachen und beim Ablegen eines Schiffes die Leinen loszumachen. Dabei muss er alle Faktoren, die den Vorgang bestimmen - die vorhandenen Festmachgeräte und -einrichtungen an Bord, an Land und Wasser; Wind, Wasser und Schiffsbewegung; Einsatz- und Aufgabenbereich der mit ihm zusammenarbeitenden Festmacher - kennen, erkennen und berücksichtigen, um die bestmögliche Art des Festmachens für das jeweilige Schiff zu gewährleisten.

Zu den seemännischen Handarbeiten gehören der Umgang mit Natur- bzw. Kunstfasertauwerk und Drähten und deren Pflege, sowie die Kenntnis über deren Verhalten im Wasser und bei extrem niedrigen Außentemperaturen.

Beim Supervising, der Verkehrslenkung und -überwachung, kommt es z.B. darauf an, am Bildschirm über Funk die einlaufenden Schiffe zu den entsprechenden Liegeplätzen hin, losgemachte Schiffe aus dem Hafen hinauszugeleiten, sowie das Verholen von festgemachten Schiffen zu überwachen. An der Seeschleuse ist es die Aufgabe, zu bestimmen und zu überwachen, in welcher Reihenfolge die Schiffe geschleust werden, ob zusammen oder ggfs. aus Sicherheitsgründen alleine.

Zu den Serviceleistungen, die der Festmacher erbringt, gehören z.B. das Anlegen von Gangways, das Legen der Telefonleitungen zum festgemachten Schiff, oder das Informieren des Reeders/Maklers über die Ankunft des Schiffes.

Bei der Arbeitsorganisation laufen alle Informationen zusammen: die gemeldete Schiffsankunft, die vorhandene Festmachausrüstung, die Belegung der Hafen- oder Schleusenanlage, Wünsche der Schiffsbesatzung, des Reeders oder des Maklers und die Anzahl der anwesenden Festmacher bzw. der gerade mit einem Festmachvorgang Beschäftigten. Hier geht es darum, alle diese Informationen so auszuwerten, dass ein optimaler Arbeitsablauf gewährleistet ist.

Ausbildung und Weiterbildung

Ausbildungsvoraussetzungen
Bildungsvoraussetzungen
Hauptschulabschluss oder mittlere Reife
Sonstige Voraussetzungen

A. Physische Leistungsvoraussetzungen

  • Körperkraft
  • Körperliche Ausdauer
  • Körperliche Gewandtheit
  • Wetterfestigkeit
  • Standhalten gegenüber Umgebungseinflüssen
  • Schwindelfreiheit
  • Geschicklichkeit
  • gutes Sehvermögen
  • gutes Hörvermögen
  • Seefestigkeit
  • Schwimmkenntnisse


B. Menschliche Voraussetzungen

  • Zuverlässigkeit


C. Seediensttauglichkeit

Ausbildung

Dauer der Ausbildung

Regelausbildungsdauer von drei Jahren.

Bewerber mit Matrosenbrief, Facharbeiter-/Gesellenbrief, Fach-Schulreife oder Fachhochschulreife 2 Jahre.

Seefahrtzeiten im Deckdienst auf Einheiten der Bundesmarine, auf in See eingesetzten Behördenfahrzeugen, auf Fahrzeugen der Großen und Kleinen Hochseefischerei und der Binnenschifffahrt können ganz oder teilweise angerechnet werden.

Inhalte der Ausbildung

Während der Ausbildung sollen mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden:

A. Schifffahrtskunde (Nautik/Navigation):

  • Steuern des Schiffes
  • Übermittlung der Kommandos und Anweisungen
  • Erkennen und Melden der verschiedenen Schiffstypen
  • Kenntnisse in der Meeres- und Wetterkunde
  • Grundkenntnisse des Signalwesens
  • Bedienen der Anker-, Schlepp- und Festmachergeschirre

B. Technik/Schifffahrtstechnik:

  • Pflegen und Instandhalten der Festmacherboote, der sich auf den Booten befindlichen Geräte und Maschinen, Pflegen und Instandhalten der Geräte und Maschinen für den Festmachvorgang
  • Grundkenntnisse des Aufbaus und der Wirkungsweise von Schiffsmaschinen
  • Grundkenntnisse des Aufbaus und der Wirkungsweise von Geräten und Maschinen für den Festmachvorgang

C. Sicherung und Sicherheit/Schiffssicherung:

  • Arbeitsschutz und Unfallverhütung
  • Bedienung der Landgangsverbindungen
  • Fertigkeiten des Rettungsboot- und Feuerschutzdienstes

D. Geographische Kenntnisse:

  • See- und Küstenkenntnisse
  • Umfassende Kenntnisse des Hafens bzw. der Schleuse, deren Funktionen, Anlagen und Festmachvorrichtungen
  • Kenntnis der wichtigsten europäischen Häfen und ihrer Anlagen
  • Kenntnis der wichtigsten europäischen Seeschleusen und ihrer Anlagen

E. EDV/Datenverarbeitungskenntnisse:

  • Kenntnisse der Hardware
  • Kenntnisse der Informationsunterstützungssysteme
  • Kenntnisse der Dispositionsunterstützungssysteme

F. Arbeitsrecht und Schifffahrtsrecht:

Grundkenntnisse der berufsbezogenen Gesetze und der wichtigsten arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften und Bestimmungen

Die folgende Übersicht zeigt die innerhalb der einzelnen Ausbildungsteile zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse.

A. Schifffahrtskunde

a. Steuern des Schiffes:

  • Kenntnisse der verschiedenen Steuer- und Ruderanlagen
  • Grundkenntnisse der Seestraßenordnung
  • Ablesen und Bedienung nautischer und technischer Mess- und Anzeigegeräte
  • Grundkenntnisse der internationalen Betonnungs- und Befeuerungssysteme
  • Grundkenntnisse der terrestrischen Navigation
  • Steuern des Schiffes nach Kompass, Landmarken und Seezeichen

b. Übermitteln der Kommandos und Anweisungen:

  • Kenntnis der Kommandos und Anweisungen für Ruder und Maschine
  • Kenntnis der Kommandos und Anweisungen bei Ruder- und Schlepp, Los- und Festmachmanövern
  • Übermitteln von Kommandos und Anweisungen mündlich oder durch technische Einrichtungen

c. Erkennen und Melden der verschiedenen Schiffstypen:

  • Erkennen und Melden von verschiednen Schiffen nach Typ, Größe und Lage
  • Kenntnis der wichtigsten Schiffstypen nach Baumaterial Konstruktionsgrundzügen, Größen und Vermessung, Einsatzgebiet und Verwendung, Antrieb, Einrichtung und Besetzung

d. Kenntnisse der Meeres- und Wetterkunde:

  • Kenntnisse des Ablesens und Bedienens meteorologischer Mess- und Anzeigegeräte
  • Grundkenntnisse der Meeres- und Wetterkunde

e. Grundkenntnisse des Signalwesens:

  • Grundkenntnisse des Lichtmorsens
  • Grundkenntnisse des optischen Signalverfahrens
  • Grundkenntnisse des internationalen Signalbuches
  • Grundkenntnisse des Flaggen- und Signalverkehrs

f. Bedienen der Anker-, Schlepp- und Festmachergeschirre:

  • Kenntnis der verschiedenen Anker-, Festmacher- und Schleppgeschirre
  • Kenntnis einfacher Verfahren zur Ermittlung und Kontrolle von Ankerpositionen
  • Bedienen der verschiedenen Anker-, Festmacher- und Schleppgeschirre

B. Technik / Schifffahrtstechnik

a. Pflegen und Instandhalten der Festmacherboote, der sich auf den Booten befindlichen Geräte und Maschinen und der Geräte und Maschinen für den Festmachvorgang:

  • Arbeiten mit Tauwerk und Drahtseilen
  • Kenntnisse der Pflege der Festmacherboote
  • Kenntnisse der hauptsächlichen Eigenschaften metallischer, organischer und synthetischer Werkstoffe
  • Grundkenntnisse der Ursachen und Auswirkungen von Korrosion, Fäulnis und Verfall metallischer, organischer und synthetischer Werkstoffe
  • Grundkenntnisse der Zusammensetzung und Wirkungsweise von Farben und Anstrichen
  • Arbeiten mit organischen und synthetischen Werkstoffen zur Verhinderung und Beseitigung von Korrosion, Fäulnis und Verfall des Schiffes, seiner Einrichtungen und Teile sowie der Geräte und Maschinen an Land und Wasser

b. Grundkenntnisse des Aufbaus und der Wirkungsweise von Schiffsmaschinen:

  • Aufbau und Wirkungsweise von Antriebs- und Hilfsmaschinen sowie elektrischen Antrieben von Schiffen/von Festmacherbooten

c. Grundkenntnisse des Aufbaus und der Wirkungsweise von Maschinen für den Festmachvorgang:

  • Aufbau und Wirkungsweise von Antriebs- und Hilfsmaschinen für den Festmachvorgang

C. Sicherung und Sicherheit/Schiffssicherung

a. Arbeitsschutz und Unfallverhütung:

  • Kenntnis der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften in Gesetzen und Verordnungen
  • Kenntnis der einschlägigen Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblätter
  • Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

b. Bedienung der Landgangsverbindungen:

  • Grundkenntnisse der Funktion der Gangway, des Landgangs, der Lotsentreppe und der Lotsenleiter
  • Aus- und Einbringen der Gangway, des Landgangs und der Lotsenleiter

c. Fertigkeiten des Rettungsboot- und Feuerschutzdienstes:

  • Kenntnisse der Sicherheitskontrolle
  • Grundkenntnisse der Lecksicherung
  • Bedienung der Rettungsboote und Feuerschutzeinrichtungen

D. Geographische Kenntnisse

a. See- und Küstenkenntnisse:

  • Grundkenntnisse der europäischen Küsten und der See
  • Grundkenntnisse der Strömungsverhältnisse und Untiefen

b. Umfassende Kenntnisse des Hafens bzw. der Schleuse, deren Funktionen, Anlagen und Festmachvorrichtungen:

  • Kenntnisse des Hafens/der Seeschleuse, deren Funktionen und Anlagen
  • Kenntnisse über die Strömungsverhältnisse und die Untiefen im Hafen bzw. in der Seeschleuse
  • Kenntnisse der Kaianlagen, der Be- und Entladevorrichtungen, sowie sonstigen Vorrichtungen
  • Kenntnisse über die Arbeitsbereiche, -plätze und -umgebung der Festmacher, deren Festmachvorrichtungen und sonstigen Vorrichtungen, die die Arbeitsbedingungen der Festmacher beeinflussen

c. Kenntnis der wichtigsten europäischen Häfen und ihrer Anlagen:

  • Grundkenntnisse über die wichtigsten europäischen Häfen
  • Grundkenntnisse über die Hafenanlagen, Besonderheiten und Festmachmöglichkeiten der wichtigsten europäischen Häfen
  • Grundkenntnisse über die Strömungsverhältnisse und Untiefen in den wichtigsten europäischen Häfen

d. Kenntnis der wichtigsten europäischen Seeschleusen und ihrer Anlagen:

  • Grundkenntnisse über die wichtigsten Seeschleusen, deren jeweilige Ausmaße, Höhenunterschiede und Besonderheiten
  • Grundkenntnisse über die Strömungsverhältnisse in der Seeschleuse während der Schleusung
  • Grundkenntnisse über die Strömungsverhältnisse vor und hinter der Seeschleuse während eines Schleusungsvorgangs

E. EDV/Datenverarbeitungssysteme

a. Kenntnisse der Hardware:

  • Grundkenntnisse der Hardware
  • Bedienen der Hardware

b. Kenntnisse der Informationsunterstützungssysteme:

  • Kenntnisse der Programme und ihrer Möglichkeiten
  • Arbeiten mit einem Informationsunterstützungssystem

a. Kenntnisse der Hardware:

  • Grundkenntnisse der Hardware
  • Bedienen der Hardware

c. Kenntnisse der Dispositionsunterstützungssysteme:

  • Kenntnisse der Programme und ihrer Möglichkeiten
  • Arbeiten mit einem Dispositionsunterstützungssystem

F. Arbeitsrecht und Schifffahrtsrecht

Grundkenntnisse der berufsbezogenen Gesetze und der wichtigsten arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften und Bestimmungen:

  • Seemannsgesetz
  • Tarifverträge
  • Festmacherausbildungsverordnung
  • Arbeitsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Pass- und Zollbestimmungen

Nachweise und Prüfungen

A. Nachweise:

  • Führerschein der Klassen 2 oder 3
  • Bootsführerschein
  • Schiffspatent Kleine Fahrt
  • Nautikerpatent A1
  • Sprechfunkschein
  • Erste Hilfe-Zertifikat
  • Rettungsboot- und Feuerschutzschein

B. Prüfungen